HOTLINE ANRUFEN TREPPENSTEIGER Anfrageformular Ihr Name*Ihre Telefonnummer*Ihre E-Mail - Adresse*Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort*Bilder der Gegebenheiten, Treppen, Transportobjekten sendenSonstige AngabenBeschreibung des Auftrags und Maße von Treppen / Transportwegen / TransportgegenstandTerminwunsch (Datum und Ort)*AGB und DatenschutzbestimmungAllgemeines Die Firma Umzugsdiener M. Lauterbach, Käfertaler Str. 91, 68167 Mannheim vermietet Treppensteiger mit Bedienpersonal an Kunden. Im Folgenden wird die Firma Umzugsdiener M. Lauterbach als „AN“ und der Kunde als „AG“ bezeichnet. Gegenstand des Vertrages Der Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Treppensteiger-Vermietung mit Personal zum Zwecke der Unterstützung des Transportes von Lasten bis maximal 600kg über Treppen und Wege. Der AG hat dafür zu sorgen, dass die zu transportierende Gegenstände direkt neben dem Treppensteiger stehen. Wünscht der AG die Mithilfe beim Vertragen der Transportgegenstände zum Treppensteiger, so übernimmt der AN keinerlei Haftung für Schäden, die beim Vertragen der Sache oder Schäden direkt an der Sache entstanden sind. Die Bedienung des Treppensteiger ist alleine den Mitarbeitern des AN vorbehalten. Durchführbarkeit des Einsatzes. Der Einsatz von Treppensteigern kann nicht durchgeführt werden bei Treppen die ungeeignet sind und/oder für die Last (Transportgegenstand plus 100kg) nicht tragfähig sind. In jedem Fall muss der Einsatz ohne Gefahr für Personen und Sachen durchgeführt werden können. Ist der Transportweg für den Treppensteiger nur mit Gefahr möglich, kann kein Einsatz des Treppensteigers durchgeführt werden. Es gilt: Auch trotz schriftlicher Auftragsbestätigung durch den AN kann der Einsatz jederzeit durch den AN abgebrochen werden (z.B. Gefahr für Personen oder Gegenstände). Ein Schadensersatzanspruch oder weitere Verbindlichkeiten entstehen für den AN nicht. Ein Abbruch der Arbeit des Treppensteigereinsatzes liegt im Ermessen des Bedienpersonals des AN. Transportwege für den Treppensteiger Transportwege müssen die Last tragen können. Die Last errechnet sich immer aus dem Gewicht des Transportgegenstandes plus 100kg (Treppensteiger Leergewicht). Insbesondere bei Treppenkanten die mit Leisten versehen sind, Fliesen die nicht fachgerecht verlegt sind (hohle Stellen im Klebebett), aufgeklebte Teppiche und ähnliches sind nicht mit Treppensteiger befahrbar. Die Treppe darf maximal eine Steigung von 67 Grad haben, an den Treppenenden sollte immer eine Fläche von mindestens 1,0m x 1,0m (je nach Größe des Transportgutes variieren die Maße) vorhanden sein. Prüfung der Tragfähigkeit der Transportwege. Die Prüfung der Tragfähigkeit der Transportstrecke für den Treppensteiger unterliegt immer dem AG. Das Bedienpersonal des AN weist den AG unmittelbar vor dem Transport auf ungeeignete Transportwege hin. Verlangt der AG die Durchführung des Treppensteigereinsatzes dennoch, so ist der AN von jeglicher Haftung von Schäden die durch den Transport entstehen befreit. Zusätzliche Leistungen Der Auftrag ist ausschließlich durch Schriftform fixiert. Mündliche Auftragserweiterungen sind nicht gültig. Werden Auftragserweiterungen auch hinsichtlich der Verlängerung der Mietzeit des Treppensteiger beauftragt, so gelten für die Erweiterungen die gleichen Vertragsbedingungen, auch hinsichtlich der Zahlungen fälliger Entgelte. Zusätzlich vor Ort geleistete Stunden werden gemäß der Preisliste unverzüglich in Bar oder mit Girokarte und Pin ausgezahlt. Weisungen Den Weisungen des Personals des AN ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Abbruch des Einsatzes führen. Gefahrenbereich Ein Aufenthalt im Gefahrenbereich, sowie ein Betreten des Treppensteigers sind nicht gestattet. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter Der AG ist verpflichtet, das Umzugsgut fachgerecht für den Transport mit dem Treppensteiger zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der AN nicht verpflichtet. Überladung des Treppensteiger Der AG ist verpflichtet das Höchstgewicht zur Beladung nicht zu überschreiten. Das Personal des AN teilt dem Kunden vor Beginn der Arbeiten das höchstzulässige Gewicht für Transporte mit dem Treppensteiger mit. Sollte der AG den Treppensteiger jedoch trotzdem überladen, so werden hieraus entstehende Schäden gegenüber dem AG als Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Be- oder Entladung des Treppensteiger Be- oder entlädt der AG oder seine Weisungsbefugten den Treppensteiger selber, oder ist ein Mitwirken des AN beim Be- oder Entladen erforderlich, insbesondere wenn nur ein Bediener beim AN gebucht wird, hat der AG keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung, die durch Unfälle, Beschädigungen, Beschädigung des Transportgutes oder anderer Dinge, die mit dem Treppensteiger transportiert werden oder damit verbunden sind. Der AG hat für ausreichende Sicherheit des zu transportierenden Gutes in ausreichendem Maße zu sorgen. Ggf. müssen weitreichende Sicherungsmaßnahmen um die Umgebung des Transportweges durch den AG vorgenommen werden. Die Bedienung des Treppensteigers unterliegt in allen Fällen nur dem Personal des AN. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Schäden jeglicher Art sofort bemängelt werden müssen, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht, oder nicht. Wird der Schaden oder Mangel nicht sofort bemängelt, entfällt die Haftung. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes Der Rechnungsbetrag über die vereinbarte Mietzeit oder ggf. verlängerte Mietzeit des Treppensteigereinsatzes ist sofort nach Beendigung des Einsatzes in bar oder mit Girocard mit Pin fällig. Andere Zahlungsmethoden werden nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Für die Abrechnung des Einsatzes gilt: 1 volle Stunde Mindesteinsatz, danach jede angefangen halbe Stunde. Weiteres siehe Preisliste. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der AN berechtigt den Einsatz des Treppensteiger anzuhalten oder abzubrechen. Das HGB bei Kaufleuten sowie das BGB bei Privatkunden findet entsprechende Anwendung. Bei Verzug ist ein Zinssatz von 5,0 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vereinbart. Ein Zahlungsverzug ist per sofort gegeben, wenn der Kunde nicht wie vereinbart zahlt. Auftrag und Auftragsstornierung Ein Auftrag kommt erst nach schriftlicher „verbindlicher Anfrage“ durch den AG und nach der verbindlichen Bestätigung durch den AN zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Der AG kann den Vertrag in schriftlicher Form bis 7 Tage vor Auftragsbeginn kostenlos stornieren. Als Frist genügt die rechtzeitige Absendung per Email an info@umzugsdiener.de. Der Schriftverkehr erfolgt immer an die vom AN genannte Emailadresse (info@umzugsdiener.de). Kündigt der AG jedoch nach der festgelegten Frist, so werden 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Entgelte bei Abbruch des Einsatzes Wird der Einsatz des Treppensteigers aufgrund der Nichteinhaltung der Weisungen des Personals abgebrochen, ist das vereinbarte Entgelt für die gesamte Einsatzzeit zu zahlen. Wird der Einsatz aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. plötzlich eintretendem schlechten Wetters abgebrochen, so ist nur die tatsächliche durchgeführte Arbeitsleistung in Stunden, mindestens jedoch 1,0 Arbeitsstunde zzgl. An - und Abfahrt zu zahlen. Ist ein Treppensteigereinsatz nicht möglich, obwohl der AG entsprechend beauftragt hat, so hat der AG jedoch mindestens eine Einsatzstunden zzgl. der An- und Abfahrt zu zahlen. Schadensersatz Der AN haftet nicht bei Verspätungen, die durch höhere Gewalt wie Stau, Straßensperrungen, Glatteis o. ä. entstehen. Eine Schadensersatzleistung ist weiterhin ausgeschlossen bei nicht vorhersehbaren Schäden am Treppensteiger oder dem Transportfahrzeug, zum Beispiel bei Unfall auf dem Weg zum Einsatz oder durch technischen Defekt des Treppensteigers bzw. Transportfahrzeuges, sowie bei Krankheit des Personals des AN, so dass ein Einsatz nicht oder aufgrund von notwendigen Reparaturen nicht vollständig durchgeführt werden kann. In allen Fällen ist der zu leistende Schadensersatz des AN auf 50,- EUR - (fünfzig) - je Einsatz begrenzt. Datenschutz Die Daten des Kunden werden gespeichert und zum Zwecke der Ausführung der vereinbarten Leistung vom AN verarbeitet. Die Datenschutz-Erklärung sind Bestandteil der ABGs und unter https://umzugsdiener.de/datenschutz abrufbar. Vereinbarung deutschen Rechts - Gerichtstand Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtstand für alle Seiten ist Mannheim. Salvatorische Klausel Verstößt ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht, so gelten die anderen Punkte unbeschadet weiter.AGB und Datenschutzbestimmung*gelesen, verstanden und zugestimmtSenden