HOTLINE ANRUFEN TREPPENSTEIGER Anfrageformular Ihr Name*AnsprechpartnerIhre E-Mail - Adresse*Einsatzort*Straße, Hausnummer, Postleitzahl, OrtIhre Telefonnummer*DateiuploadBilder der Gegebenheiten Treppe/TransportobjektSonstige AngabenBeschreibung des Auftrags und Maße von Treppen / Transportwegen / TransportgegenstandTerminwunsch*Datum und UhrzeitAGB und DatenschutzbestimmungAllgemeines Die Firma Umzugsdiener M. Lauterbach vermietet Treppensteiger mit Bedienpersonal an Kunden. Im Folgendem wird die Fa. Umzugsdiener M. Lauterbach als AN (Auftragnehmer) bezeichnet und der Kunde als AG (Auftraggeber) bezeichnet. Gegenstand des Vertrages Der Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Treppensteigermiete mit Personal zum Zwecke der Unterstützung des Transportes von Lasten bis 600kg über Treppen und Wege. Der AG hat dafür zu sorgen, dass die zu transportierende Gegenstände direkt neben dem Treppensteiger stehen. Wünscht der AG die Mithilfe beim Vertragen der Transportgegenstände zum Treppensteiger, so übernimmt der AN keinerlei Haftung für Schäden die beim Vertragen der Sache, oder Schäden direkt an der Sache entstanden sind. Die Bedienung des Treppensteigers ist alleine den Mitarbeitern des AN vorbehalten. Durchführbarkeit des Einsatzes. Der Einsatz von Treppensteigern kann nicht durchgeführt werden bei a. Treppen, die ungeeignet sind und/oder für die Last (Transportgegenstand plus 100kg) nicht tragfähig sind. In jedem Fall muss der Einsatz ohne Gefahr für Personen und Sachen durchgeführt werden können. Ist der Transportweg für den Treppensteiger nur mit Gefahr möglich, kann kein Einsatz des Treppensteigers durchgeführt werden. Es gilt: Auch trotz schriftlicher Auftragsbestätigung durch den AN kann der Einsatz jederzeit (z.B. Gefahr für Personen oder Gegenstände) durch den AN. abgebrochen werden. Ein Schadensersatzanspruch oder weitere Verbindlichkeiten entstehen für den AN nicht. Ein Abbruch der Arbeit des Treppensteiger Einsatzes liegt im Ermessen des Bedienpersonal des AN. Transportwege für den Treppensteiger Transportwege müssen die Last tragen können. Die Last errechnet sich immer aus dem Gewicht des Transportgegenstandes plus 100kg (Treppensteiger Leergewicht). Insbesondere bei Treppenkanten die mit Leisten versehen sind, Fliesen die nicht fachgerecht verlegt sind (hohle Stellen im Klebebett), aufgeklebte Teppiche, Leisten an den Treppenspitzen und ähnliches sind nicht mit Treppensteiger befahrbar. Die Treppe darf maximal eine Steigung von 67 Grad haben, an den Treppenenden sollten immer eine Fläche von mindestens 1,0m x 1,0m (je nach Größe des Transportgutes variieren die Maße) vorhanden sein. Prüfung der Tragfähigkeit der Transportwege Die Prüfung der Tragfähigkeit der Transportstrecke für den Treppensteiger unterliegt immer dem AG. Das Bedienpersonal des AN weist den AG unmittelbar vor dem Transport auf ungeeignete Transportwege hin. Verlangt der AG die Durchführung des Treppensteiger Einsatzes dennoch, so ist der AN von jeglicher Haftung von Schäden die durch den Transport entstehen befreit. Zusätzliche Leistungen Der Auftrag ist ausschließlich durch Schriftform fixiert. Mündliche Auftragserweiterungen, sind nicht gültig. Werden Auftragserweiterungen auch hinsichtlich der Verlängerung der Mietzeit des Treppensteiger beauftragt, so gelten für die Erweiterungen die gleichen Vertragsbedingungen, auch hinsichtlich der Zahlungen fälliger Entgelte. Zusätzlich vor Ort geleistete Stunden werden gemäß der Preisliste unverzüglich in Bar / mit Girokarte und Pin ausgezahlt. Weisungen Den Weisungen des Personals des AN ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Abbruch des Einsatzes führen Gefahrenbereich Ein Aufenthalt im Gefahrenbereich sowie ein Betreten des Möbelliftes sind nicht gestattet. Sicherung besonders Transportempfindlicher Güter Der AG ist verpflichtet, das Umzugsgut fachgerecht für den Transport mit dem Treppensteiger zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der AN nicht verpflichtet. Überladung des Treppensteiger Der AG ist verpflichtet das Höchstgewicht zur Beladung nicht zu Überschreiten. Das Personal des AN teilt dem Kunden vor Beginn der Arbeiten das höchstzulässige Gewicht für Transporte mit dem Treppensteiger mit. Sollte der AG den Treppensteiger jedoch trotzdem überladen, so werden hieraus entstehende Schäden, gegenüber dem Kunden, als Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Be- oder Entladung des Treppensteiger durch den AG Be- oder Entlädt der AG oder seine Weisungsbefugten den Treppensteiger selber oder ist ein Mitwirken des AG beim Be- oder Entladen erforderlich, insbesondere wenn nur ein Bediener beim AN gebucht wird, hat der AG keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung die durch Unfälle, Beschädigungen, Beschädigung des Transportgutes oder anderer Dinge die mit dem Treppensteiger Transportiert werden oder damit verbunden sind. Der AG hat für ausreichende Sicherheit des zu transportierenden Gutes in ausreichenden Maß zu sorgen. ggf. müssen weit reichende Sicherungsmaßnahmen um die Umgebung des Transportweges durch den AG vorgenommen werden. Die Bedienung des Treppensteiger unterliegt in allen Fällen nur dem Personal des AN. Vorsorglich weisen wir darauf hin das Schäden jeglicher Art sofort bemängelt werden müssen, ob ein Anspruch der Entschädigung besteht oder nicht. Wird der Schaden oder Mangel nicht sofort bemängelt, vergeht die Haftung. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes Der Rechnungsbetrag über die vereinbarte Mietzeit oder ggf. verlängerte Mietzeit des Treppensteigereinsatzes ist sofort nach Beendigung des Einsatzes in bar / Girocard mit Pin fällig. Andere Zahlungsmethoden werden nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Für die Abrechnung des Einsatzes gilt: 1 volle Stunde Mindesteinsatz. Weiteres siehe Preisliste. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der AN berechtigt den Einsatz des Trepensteigers anzuhalten oder abzubrechen. Das HGB bei Kaufleuten sowie das BGB bei Privatkunden findet entsprechende Anwendung. Bei Verzug ist ein Zinssatz von 5,0 {aad8dfc3ff6b2073747e6446f9e166f33f4ee4bc5f05758520680703871b920c} über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vereinbart. Ein Zahlungsverzug ist per sofort gegeben, wenn der Kunde nicht wie vereinbart zahlt. Auftrag Auftragsstornierung: Ein Auftrag kommt erst nach schriftlicher Auftragserstellung und nach dessen Bestätigung durch den AN zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Der AG kann den Vertrag in schriftlicher Form bis 5 Werktage vor Auftragsbeginn stornieren. Als Frist genügt die rechtzeitige Absendung per Email an info@umzugsdiener.de. Der Schriftverkehr erfolgt immer an die vom AN genannte Emailadresse (info@umzugsdiener.de). Kündigt der AG jedoch nach der festgelegten Frist, so werden zwei Drittel der vereinbarten Entgelte fällig. Entgelte bei Abbruch des Einsatzes Wird der Einsatz des Treppensteiger aufgrund der Nichteinhaltung der Weisungen des Personals abgebrochen, ist das vereinbarte Entgelt für die gesamte Einsatzzeit zu zahlen. Wird der Einsatz aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. plötzlich eintretenden schlechtem Wetters abgebrochen, so ist nur die tatsächliche durchgeführte Arbeitsleistung in Stunden, mindestens jedoch 1,0 Arbeitsstunden zzgl. An – und Abfahrt zu zahlen. Ist eine Treppensteigereinsatz nicht möglich, obwohl der AG entsprechend beauftragt hat, so hat der AG jedoch mindestens 2,00 Einsatzstunden zzgl. der Möbelliftpauschale zu zahlen. Schadensersatz Der AN haftet nicht bei Verspätungen die durch Stau, Straßensperrungen, Glatteis o. ä. Eine Schadensersatzleistung ist weiterhin ausgeschlossen bei nicht vorhersehbaren Schäden am Treppensteiger oder seiner Transportfahrzeuge zum Beispiel bei Unfall auf dem Weg zum Einsatz oder durch technischen Defekt des Transportgerätes oder Transportfahrzeuges, sowie bei Krankheit des Personals des AN, so dass ein Einsatz nicht oder aufgrund von notwendigen Reparaturen nicht vollständig durchgeführt werden kann. In allen Fällen ist der zu leistende Schadensersatz des AN auf 50.- EUR – (fünfzig) – je Einsatz begrenzt. Gerichtstand Der Gerichtstand für alle Seiten ist Mannheim. Vereinbarung deutschen Rechts Es gilt Deutsches Recht. Salvatoresche Klausel Verstößt ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht, so gelten die anderen Punkte unbeschadet weiter. Datenschutzerklärung Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Matthais Lauterbach Käfertaler Str. 91 68167 Mannheim Tel. 0621-3974240 info@umzugsdiener.de Ihre Betroffenenrechte Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben: Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung, Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten, Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html. Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben. Löschung bzw. Sperrung der Daten Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 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